Die monatlichen Termine
Umsatzsteuer-Voranmeldung: bis zum 10. des Folgemonats, bei Dauerfristverlängerung einen Monat später. Lohnsteuer-Anmeldung: ebenfalls bis zum 10. des Folgemonats. Fällt der 10. auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag; für die Zahlung gibt es eine Schonfrist von drei Tagen — für die Abgabe der Anmeldung nicht.
Sozialversicherungsbeiträge: Beitragsnachweis am fünftletzten, Zahlung am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats. Das ist die Frist, die am häufigsten übersehen wird, weil sie vor dem Monatsende liegt.
Die Vorauszahlungen
Einkommen- und Körperschaftsteuer: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember. Gewerbesteuer: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November. Die Höhe setzt das Finanzamt nach dem letzten Bescheid fest — wer ein deutlich schlechteres Jahr hat, sollte die Herabsetzung beantragen, statt die Liquidität zu belasten. Wer ein deutlich besseres Jahr hat, sollte die Nachzahlung einplanen.
Die Jahresfristen
Steuererklärungen für 2025 mit Steuerberatung: bis 1. März 2027; ohne Steuerberatung bis 31. Juli 2026. Für 2024 in beratenen Fällen bis 30. April 2026. Die Fristen der Corona-Jahre laufen damit aus; ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt wieder der reguläre Rhythmus.
Offenlegung des Jahresabschlusses: Kapitalgesellschaften müssen den Abschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag im Unternehmensregister einreichen — für das Geschäftsjahr 2025 also bis 31. Dezember 2026. Das Bundesamt für Justiz mahnt automatisch; das Ordnungsgeld beginnt bei 2.500 Euro.
Was Verspätung kostet
Verspätungszuschlag: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer je angefangenen Monat, mindestens 25 Euro pro Monat, bei verspäteter Jahreserklärung nach Fristablauf automatisch. Säumniszuschlag bei verspäteter Zahlung: 1 Prozent des rückständigen Betrags je angefangenen Monat.
Bei uns steht jede dieser Fristen im Kalender Ihres Mandats. Voranmeldungen und Lohnsteuer übermitteln wir aus der laufenden Buchhaltung; für Zahlungen erinnern wir fünf Werktage vorher. Sie müssen sich nichts merken — nur die Belege rechtzeitig einreichen.
Wie das in Ihrem Betrieb aussieht, klären wir am schnellsten im Erstgespräch. Erstgespräch vereinbaren.



