Steuerberatung für Praxen und Heilberufe in Osnabrück
Eine Praxis hat eine eigene Buchungslogik: Heilbehandlung ist umsatzsteuerfrei, Gutachten und kosmetische Leistungen nicht. Kassenabrechnung und Privatliquidation laufen getrennt, das Personal arbeitet oft in Teilzeit. Wir führen die Bücher entsprechend. Die Abrechnung mit der KV bleibt bei Ihnen oder Ihrer Abrechnungsstelle.
Gesundheitswesen und Heilberufe
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Praxen, quartalsweise mit Auswertung
- Umsatzsteuer: Heilbehandlung und steuerpflichtige Leistungen sauber getrennt
- KV-Abrechnung und Privatliquidation als Buchungskontext, nicht als Leistung
- Lohn für Praxispersonal mit Teilzeit, Zuschlägen und Fortbildung
- Investitionen in Geräte und Räume steuerlich optimal verteilt

Leistungen, die oft zusammen gebucht werden
Steuerberatung
Erklärungen, Fristen, Betriebsprüfung. Und jemand, der das Finanzamt für Sie anruft.
Mehr dazuFinanzbuchhaltung
Belege per App oder Portal, BWA bis zum 15. des Folgemonats, keine Überraschungen im Abschluss.
Mehr dazuLohnbuchhaltung
Lohn und Gehalt, Meldungen, Zahlungsdatei. Fester Stichtag, keine Nachtschicht am Monatsende.
Mehr dazuWas uns Mandanten vorab fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Sie bekommen eine Antwort, keine Broschüre.
Erstgespräch vereinbarenNein. Die Abrechnung bleibt bei Ihnen oder Ihrer Abrechnungsstelle. Wir verbuchen die Ergebnisse und sorgen dafür, dass sie in der Auswertung richtig erscheinen.
Alles, was keine Heilbehandlung ist: Gutachten, Atteste ohne medizinischen Anlass, kosmetische Eingriffe. Wir trennen das in der Buchhaltung und behalten die Kleinunternehmergrenze im Blick.
Ja. Kosten und Einkünfte werden je Partner sauber getrennt, die Gemeinschaft bekommt eine eigene Auswertung.
Lassen Sie uns über Ihre Zahlen sprechen.
Erstgespräch kostenfrei. Antwort innerhalb eines Werktags. T +49 541 3502005.
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