Steuerberatung für Praxen und Heilberufe in Osnabrück

Eine Praxis hat eine eigene Buchungslogik: Heilbehandlung ist umsatzsteuerfrei, Gutachten und kosmetische Leistungen nicht. Kassenabrechnung und Privatliquidation laufen getrennt, das Personal arbeitet oft in Teilzeit. Wir führen die Bücher entsprechend. Die Abrechnung mit der KV bleibt bei Ihnen oder Ihrer Abrechnungsstelle.

Branchen

Gesundheitswesen und Heilberufe

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Praxen, quartalsweise mit Auswertung
  • Umsatzsteuer: Heilbehandlung und steuerpflichtige Leistungen sauber getrennt
  • KV-Abrechnung und Privatliquidation als Buchungskontext, nicht als Leistung
  • Lohn für Praxispersonal mit Teilzeit, Zuschlägen und Fortbildung
  • Investitionen in Geräte und Räume steuerlich optimal verteilt
Gesundheitswesen und Heilberufe
Häufige Fragen

Was uns Mandanten vorab fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Sie bekommen eine Antwort, keine Broschüre.

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Nein. Die Abrechnung bleibt bei Ihnen oder Ihrer Abrechnungsstelle. Wir verbuchen die Ergebnisse und sorgen dafür, dass sie in der Auswertung richtig erscheinen.

Alles, was keine Heilbehandlung ist: Gutachten, Atteste ohne medizinischen Anlass, kosmetische Eingriffe. Wir trennen das in der Buchhaltung und behalten die Kleinunternehmergrenze im Blick.

Ja. Kosten und Einkünfte werden je Partner sauber getrennt, die Gemeinschaft bekommt eine eigene Auswertung.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre Zahlen sprechen.

Erstgespräch kostenfrei. Antwort innerhalb eines Werktags. T +49 541 3502005.

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